Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bildwerk Events GmbH
Anbieter:
Bildwerk Events GmbH,
Holsteinstraße 9, 65187 Wiesbaden
Vertreten durch den Geschäftsführer: Patrick Straßenmeyer
Handelsregister: HRB 36339 (Amtsgericht Wiesbaden)
Stand: 21. Januar 2026 (Version 2026.1.6)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Abwehrklausel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fotobox-Systeme, dazugehörige Hardware und Software sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen der Bildwerk Events GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Mieter sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).
Abwehrklausel (nur B2B): Gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Diese Abwehrklausel gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Verhältnis zur Auftragsverarbeitung: Soweit der Vermieter für Unternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gelten ergänzend der jeweils geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die dort beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Bestimmungen des AVV für datenschutzrechtliche Fragen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung einer oder mehrerer Fotobox-Systeme einschließlich der im jeweiligen Angebot beschriebenen Zusatzleistungen (z. B. Aufbau/Abbau, Druckkontingente, Online-Galerie, Layouts).
Die auf der Webseite oder in Prospekten dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar. Der Mieter übermittelt dem Vermieter seine Veranstaltungsdaten (insbesondere Datum, Ort, gewünschte Leistungen) über das Online-Formular oder auf anderem Weg.
Ein Vertrag kommt zustande durch
– die Annahme des individuellen Angebots durch den Mieter in Textform und
– die anschließende Auftragsbestätigung des Vermieters in Textform.
Ein automatisierter Vertragsschluss ohne individuelle Bestätigung (reiner „Klick-Kauf“) findet nicht statt.
– die Annahme des individuellen Angebots durch den Mieter in Textform und
– die anschließende Auftragsbestätigung des Vermieters in Textform.
Ein automatisierter Vertragsschluss ohne individuelle Bestätigung (reiner „Klick-Kauf“) findet nicht statt.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter in Textform.
§ 3 Mietdauer, Auf- und Abbau, Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sie beginnt mit der Bereitstellung der Fotobox am vereinbarten Aufstellort und endet mit dem Abbau durch den Vermieter oder der vereinbarten Abholzeit.
Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Vermieter oder autorisiertes Fachpersonal. Im Mietpreis sind bis zu 30 Minuten Aufbauzeit und 15 Minuten Abbauzeit enthalten.
Verzögert sich der Auf- oder Abbau aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. verspäteter Zugang zum Veranstaltungsraum), kann der Vermieter den Mehraufwand gemäß Preisliste berechnen.
Hält der Mieter vereinbarte Abbau- oder Abholzeiten schuldhaft nicht ein und kann die Fotobox deshalb nicht rechtzeitig zurückgenommen werden, kann der Vermieter eine angemessene Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB verlangen. Diese beträgt regelmäßig 25 % des vereinbarten Tagesmietpreises je angefangenen weiteren Tag, soweit kein geringerer oder höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 4 Pflichten des Mieters, Aufsicht, Stromversorgung
Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox samt Zubehör sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verschmutzung, Diebstahl und sonstigen Gefahren zu schützen.
Der Mieter sorgt dafür, dass Kinder und Gäste die Fotobox nur unter Aufsicht verwenden.
Der Mieter stellt am Aufstellort eine den VDE-Vorschriften entsprechende Stromversorgung (230 V ~ Schuko) bereit. Der Mieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf geräteeigene Mängel zurückzuführen sind.
Schutzvorrichtungen (verschlossene Gehäuse etc.) dürfen nicht geöffnet oder manipuliert werden.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Kaution
Es gelten die im Angebot genannten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Verbraucher: Die Zahlung erfolgt per Vorkasse bis zum im Angebot angegebenen Fälligkeitstermin (in der Regel 7 Tage vor Mietbeginn). Der Vermieter kann eine Kaution bis 500 € verlangen.
Unternehmer: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Besondere Zusatzleistungen im Datenschutz- oder IT-Bereich werden bei gesonderter Vereinbarung nach Aufwand vergütet.
§ 6 Technische Störungen, Leistungsstörungen, Gewährleistung
Der Vermieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Fotobox im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Bei technischen Störungen bemüht sich der Vermieter unverzüglich um Abhilfe (z. B. Neustart, Austausch von Komponenten oder Remote-Support).
Kann die Fotobox infolge einer vom Vermieter zu vertretenden technischen Störung für einen erheblichen Teil der vereinbarten Mietzeit nicht genutzt werden, ist der Mieter zur angemessenen Minderung der Miete gemäß § 536 BGB berechtigt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 8 dieser AGB.
Hat der Mieter die technische Störung zu vertreten, insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, unzureichende Stromversorgung oder Manipulation der Hardware, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit auftretende technische Störungen unverzüglich nach deren Feststellung dem Vermieter anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Unterlässt der Mieter eine solche Anzeige schuldhaft, obwohl eine Abhilfe möglich gewesen wäre, kann sich sein Anspruch auf Minderung nach Maßgabe des § 536c BGB reduzieren.
§ 7 Haftung und Schäden am Mietgegenstand
Der Mieter haftet für schuldhaft verursachte Schäden, Verlust oder Diebstahl der Fotobox. Die Ersatzpflicht umfasst die erforderlichen Reparaturkosten oder bei Totalschaden den Zeitwert eines gleichwertigen Geräts im Zeitpunkt des Schadenseintritts. Wird tatsächlich ein neuwertiges Gerät ersetzt, erfolgt ein Abzug „neu für alt“ entsprechend der üblichen Zeitwertabschreibung.
Der Mieter haftet nicht für Defekte durch gewöhnlichen Verschleiß oder verdeckte technische Mängel.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung kann der Vermieter Reinigungskosten bis 50 € zzgl. MwSt. berechnen; der Nachweis eines geringeren Aufwands ist zulässig.
§ 8 Allgemeine Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, ausgenommen zwingende gesetzliche Ansprüche.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 9 Stornierung, Umbuchung, Rücktritt
Stornierungen sind in Textform zu erklären. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Vermietung an.
Es gelten folgende Stornopauschalen des vereinbarten Mietpreises:
– bis 60 Tage vor Mietbeginn: 15 %
– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 %
– weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis geringeren Schadens vorbehalten.
– bis 60 Tage vor Mietbeginn: 15 %
– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 %
– weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis geringeren Schadens vorbehalten.
Bei Unternehmerkunden kann der Vermieter nach freiem Ermessen anbieten, die Stornogebühr auf eine Ersatzbuchung innerhalb von 6 Monaten anzurechnen.
Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos zurücktreten (z. B. behördliche Untersagung, höhere Gewalt).
§ 10 Höhere Gewalt und persönliche Leistung
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) berechtigen beide Parteien zum Rücktritt. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Wird eine ausdrücklich vereinbarte persönliche Leistung (z. B. durch den Geschäftsführer) aufgrund unvorhersehbarer schwerer Erkrankung unmöglich, gilt dies ebenfalls als Fall höherer Gewalt.
§ 11 Datenschutz und Bildrechte (Verbraucher – B2C)
Bei privaten Veranstaltungen ist regelmäßig der Gastgeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Vermieter stellt geeignete Datenschutzhinweise zur Verfügung.
Mit Start der Fotobox erklären die Teilnehmer ihre Einwilligung zur Erstellung und Bereitstellung der Fotos.
Die Fotos werden über individuelle QR-Codes/Links in weboptimierter Auflösung bereitgestellt. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Roh- oder Originaldaten.
Die Online-Galerie bleibt 30 Tage abrufbar und wird danach gelöscht; lokale Kopien werden innerhalb von 48 Stunden nach Einsatzende gelöscht.
Teilnehmer behalten ihre Rechte an den eigenen Bildern. Ein Widerruf einer Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (Unternehmer – B2B)
Bei Aufträgen von Unternehmern ist der Mieter Verantwortlicher nach DSGVO, der Vermieter Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus dem separat abgeschlossenen AVV, insbesondere zu TOMs, Unterauftragsverhältnissen und Löschfristen.
Der Mieter erfüllt eigene Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen; der Vermieter unterstützt ihn hierbei auf Wunsch.
Eine Nutzung der Fotos zu eigenen Zwecken erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und entsprechender Einwilligung.
§ 13 Datensicherheit, Löschfristen und Haftung bei Datenschutzverstößen
Der Vermieter betreibt ein Sicherheitskonzept mit verschlüsselter Datenübertragung, Zugriffsschutz und dokumentiertem Löschkonzept.
Die Haftung bei Datenschutzverstößen richtet sich nach Art. 82 DSGVO; eine pauschale Begrenzung ist ausgeschlossen.
Betroffenenrechte sind gegenüber dem jeweiligen Verantwortlichen geltend zu machen (Gastgeber oder Mieter).
§ 14 Eigentum und Versicherungsempfehlung
Die Fotobox, sämtliche Hardware sowie sonstiges zur Verfügung gestelltes Equipment bleiben während der gesamten Mietdauer im Eigentum des Vermieters.
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands nach Maßgabe dieser AGB, soweit diese von ihm, seinen Mitarbeitern oder seinen Veranstaltungsgästen schuldhaft verursacht worden sind.
Unabhängig hiervon kann es sinnvoll sein, für die Veranstaltung eine geeignete Haftpflichtversicherung (z. B. Veranstaltungshaftpflicht) abzuschließen, die Schäden an gemieteten Sachen sowie Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abdeckt. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht nicht.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Textform
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 16 Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht
Vertragssprache und Speicherung: Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Vertragsschluss per E-Mail übermittelt.
Korrekturmöglichkeiten: Vor Absenden einer Anfrage kann der Mieter seine Eingaben jederzeit prüfen und ändern.
Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungsterminen:
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), besteht kein Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere Mietverträge über Fotobox-Systeme für konkrete Veranstaltungstage.
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), besteht kein Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere Mietverträge über Fotobox-Systeme für konkrete Veranstaltungstage.
Hinweis auf Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Hinweis nach § 36 VSBG:
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.