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AGBs - Fotobox-Wiesbaden

Das Logo der Firma Fotobox Wiesbaden. Der Schriftzug "Fotobox" ist in einem stilisierten dunkelgrauen Design, darunter der Slogan "Wiesbaden" in Orange.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bildwerk Events GmbH


Anbieter: Bildwerk Events GmbH Geschäftsführung: Patrick Straßenmeyer Holsteinstraße 9 65187 Wiesbaden E-Mail: info@fotobox-wiesbaden.com Telefon: 0611/89049449

Stand: 24. Dezember 2025





§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fotoboxen und zugehöriges Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstand“) zwischen der Bildwerk Events GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

(3) Für Unternehmer gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

(4) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung einer Fotobox inklusive Zubehör und Dienstleistungen. Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots (Auftragsbestätigung) oder durch Unterzeichnung eines Mietvertrages zustande.


§ 3 Mietzeit, Lieferung, Auf- und Abbau

Die Mietzeit ist verbindlich im Vertrag festgelegt. Der Mieter stellt sicher, dass am Aufstellort ein ebenerdiger Zugang, eine Fläche von ca. 2,5m x 2,5m sowie ein Standard-Stromanschluss (230V) in unmittelbarer Nähe (< 5m) vorhanden sind. Eine Veränderung des Aufstellungsortes durch den Mieter während der Mietzeit ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.


§ 4 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise inkl. MwSt.

(2) Regelung für Verbraucher (Privatpersonen): a. Der Vermieter behält sich vor, bei Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution nach eigenem Ermessen zu verlangen (bis zu einer Höhe von € 500,00). Sofern eine Kaution verlangt wird, ist dies im jeweiligen Angebot/Vertrag explizit ausgewiesen. b. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung wird eine hinterlegte Kaution mit dem Mietpreis verrechnet oder zurückgezahlt.

(3) Regelung für Unternehmer (Firmen): a. Der Mietpreis ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig (sofern nicht anders vereinbart).


§ 5 Pflichten und Haftung des Mieters, Outdoor-Nutzung

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Verlust/Diebstahl), die während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen.

(2) Eine Outdoor-Nutzung ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet. Hierbei sind Druckereinheit und Netzteile zwingend in einem wetterfesten Unterstand zu betreiben. Bei Regen, Sturm oder hoher Feuchtigkeit ist der Betrieb sofort einzustellen.


(3) Untervermietung:
Eine Untervermietung ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt. Für gewerbliche Partner (Agenturen/Locations), die im Rahmen des AVV Mustervertrag 02 handeln, gelten die dort getroffenen abweichenden Vereinbarungen.

(4) Der Mieter ist als Veranstalter für die Einhaltung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Nutzer selbst verantwortlich (siehe § 10).



§ 6 Support, Mietminderung und Haftung des Vermieters
(1) Supportzeiten: Täglich 10:00 bis 20:00 Uhr unter 0171/9449900.

(2) Bei einem vom Vermieter zu vertretenden Totalausfall der Kernfunktionen (Aufnahme/Speicherung) von mehr als 3 Stunden ab Meldung innerhalb der Supportzeit, hat der Mieter Anspruch auf Minderung (10 % pro weitere Stunde, max. 50 % des Mietpreises).

(3) Technischer Defekt: Sollte ein unvorhersehbarer technischer Defekt vor oder während der Mietzeit die Nutzung unmöglich machen, ist der Vermieter berechtigt, ersatzweise ein gleichwertiges Gerät zu stellen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzgerätes besteht nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Kann kein Ersatz gestellt werden, wird dem Mieter der Mietpreis (bzw. anteilig) erstattet.

(4) Der Vermieter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters (z. B. Kosten für Ersatzbeschaffung durch Drittanbieter) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung nach Art. 82 ff. DSGVO bleibt hiervon unberührt.


§ 7 Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Pauschalen:
  • Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises.
  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
  • Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises.


§ 8 Höhere Gewalt und Ausfall der Geschäftsführung

(1) Bei unvorhersehbaren Ereignissen (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote), die die Erfüllung unmöglich machen, können beide Parteien entschädigungslos zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

(2) Da die persönliche Leistungserbringung durch die Geschäftsführung (Patrick Straßenmeyer) wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist, gilt als Fall der höheren Gewalt auch eine schwere Erkrankung der Geschäftsführung, welche die Erbringung der vereinbarten Leistung (insb. Auf- und Abbau sowie Support) unmöglich macht. In diesem Fall ist der Vermieter zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Bekanntwerden zu erklären. Gegenseitige Schadensersatzansprüche entfallen; bereits erbrachte Vorleistungen werden nach Aufwand abgerechnet.


§ 9 Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn die Kaution/Miete nicht gezahlt wird, der Mietgegenstand gefährdet wird oder die technischen Voraussetzungen vor Ort (§ 3) trotz Aufforderung nicht geschaffen werden.


§ 10 Datenschutz und Bildrechte
(1) Die Verarbeitung von Bilddaten erfolgt ausschließlich auf Grundlage des zugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) und der darin enthaltenen TOMs.

(2)
Löschfristen: Bilddaten werden lokal auf dem Gerät nach max. 48 Stunden und in der Online-Galerie nach max. 30 Tagen gelöscht (gemäß Anlage 2 der AVV).

(3) Der Mieter bestätigt als „Verantwortlicher“, seine Gäste über die Datenverarbeitung zu informieren. Bei privaten Feiern gilt die „Haushaltsausnahme“, sofern keine gewerbliche Nutzung der Bilder erfolgt.

(4) Eine Eigennutzung der Bilder durch den Vermieter (z. B. Werbung) ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung ausgeschlossen.


§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wiesbaden. Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Schriftform.

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